Die meisten schlechten KI-Antworten liegen nicht am Modell, sondern an der Anweisung. Und manche Eingaben sollten aus rechtlichen Gründen gar nicht erst gemacht werden.
„Schreib was zu KI" liefert Allgemeinplätze. Ohne Zielgruppe, Länge und Zweck kann das Ergebnis nicht treffen.
Das Modell kennt weder den Kunden noch die Vorgeschichte noch interne Abkürzungen. Was nicht im Prompt steht, wird geraten.
Zusammenfassen, übersetzen und bewerten in einem Durchgang führt dazu, dass eine der Aufgaben oberflächlich ausfällt. Besser nacheinander.
Ohne Vorgabe entstehen Einleitungsfloskeln, Fazit-Absätze und wechselnde Strukturen – jedes Mal anders, jedes Mal nachzubearbeiten.
„Ausführlich, aber maximal drei Sätze" zwingt das Modell zu einer willkürlichen Auflösung des Widerspruchs.
Zahlen, Namen, Fristen und rechtliche Aussagen müssen gegengelesen werden. Ein souveräner Ton ist kein Beleg für Richtigkeit.
Der erste Entwurf ist selten der beste. Zwei gezielte Nachbesserungen kosten weniger Zeit als das manuelle Neuschreiben.
Sobald Daten an einen externen Dienst gehen, verlassen sie das Unternehmen. Ohne geprüfte Rechtsgrundlage und passenden Vertrag gehören folgende Angaben nicht in ein öffentliches KI-Werkzeug:
Angaben vor der Eingabe ersetzen: „Kunde A", „Standort 1", Beträge runden oder durch Platzhalter ersetzen. Das Ergebnis wird anschließend intern mit den echten Werten gefüllt. Für regelmäßige Verarbeitung echter Daten braucht es einen Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine lokal betriebene Lösung.
Mehr dazu im Datenschutz- und KI-Hinweis sowie unter Argumente dagegen.